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Internationales Kolloquium zum Thema Verfassungsrecht in Afrika

Vom 15. bis 17. Oktober 2015 fand in Niamey ein internationales Kolloquium zum Thema „Verfassungsrecht in Afrika“ statt. Neben der Regierung Nigers leisteten die Hanns-Seidel-Stiftung (HSS) und die französische Botschaft in Niger einen Beitrag zu Finanzierung der Veranstaltung. Die erfolgreiche Veranstaltung soll im nächsten Jahr durch eine Konferenzreihe zu verfassungsrechtlichen Themen fortgesetzt werden.

Die Teilnehmer befassten sich mit allgemeinen Fragen des Verfassungsrechts im afrikanischen Kontext sowie speziellen Herausforderungen, die im Zuge voranschreitender Demokratisierungsprozesse entstehen. Markus Böckenförde, Experte für Verfassungsrecht, stellte dazu die Ergebnisse der Studie zum Thema „Verfassungsgerichtsbarkeit in Westafrika“ vor, die im Rahmen des Rechtstaatsprojekts der HSS veröffentlicht wird.

Unter anderem beschäftigten sich die Teilnehmer intensiv mit der Rolle der Verfassungsrichter, ihren Kompetenzen und ihrer Machtfülle. In diesem Zusammenhang wurde nicht nur über die Unabhängigkeit der Gerichte, sondern auch über den Schutz von Grundrechten und dessen Wirksamkeit diskutiert. Während einige Teilnehmer für die Förderung international anerkannter Menschenrechte plädierten, sprachen Andere von der Herausforderung, traditionelle Werte mit ‚universellen Grundrechten‘ zu vereinbaren. Insbesondere wurden hierbei die Rolle der Frau und die Rechte von homosexuellen Paaren angesprochen.

Des Weiteren stand die Zugänglichkeit der afrikanischen Verfassungsgerichte auf dem Prüfstand. Das beninische Verfassungsgericht wurde hierbei als Paradebeispiel für progressive Verfassungsauslegung aufgeführt. In mehreren Fällen konnten Bürger ihre Menschrechte der „zweiten Generation“, also wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte erfolgreich einklagen.

Die inhaltliche Bandbreite des Kolloquiums wurde durch einen Themenblock über die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Hoheitsakten komplettiert. Hierbei wurde erneut deutlich, dass die Kontrolle, und die damit verbundene Machteinschränkung der Exekutive und Legislative, den zentralen Bestandteil eines funktionierenden Rechtsstaats darstellt und vor allem in afrikanischen Ländern mit oftmals allmächtigen Präsidenten von großer Bedeutung ist.

Die erfolgreiche Veranstaltung soll im nächsten Jahr durch eine Konferenzreihe zu verfassungsrechtlichen Themen fortgesetzt werden. Durch den regelmäßigen Austausch soll ein Netzwerk von modernen engagierten Verfassungsrichtern und Entscheidungsträgern gebildet werden, die sich für die Rechte der Bürger einsetzen und rechtsstaatliche Entwicklungen in Afrika vorantreiben.

[1] ANDC : l’Association Nigérienne de Droit Constitutionel

[2] CERDRADI: Centre d’Études et de Recherches sur les Droits Africains et sur le Développement Institutionnel des pays en développement

[3] L’IDESUF: Institut pour le Développement de l’Enseignement Supérieur Francophone